Bildung und Teilhabe

Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein.
Deshalb übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Nachhilfe – direkt über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Im Lernraum Minden kannst du diese Förderung unkompliziert nutzen.

Bild von Schüler und Schülerinnen
Bild von einem Schüler

Was wird gefördert?

Über das Bildungspaket kann die außerschulische Nachhilfe (Lernförderung) vollständig übernommen werden – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ✅ Nachhilfeunterricht in einem oder mehreren Schulfächer

  • ✅ Individuelle Förderung

  • ✅ Einzel- oder Gruppenunterricht

  • ✅ Förderung ab Klasse 1 bis 13

  • ✅ Kostenübernahme direkt durch das Amt

Wer wird gefördert?

Das Bildungspaket richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Wenn Sie eine staatliche Unterstützung erhalten, haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – und damit auf kostenlose Nachhilfe für Ihr Kind.

Zu den anspruchsberechtigten Leistungen gehören:

Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / Hartz IV)

Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Wohngeld

Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen der Jugendhilfe

So funktioniert’s – Schritt für Schritt

1

Kontakt zu uns aufnehmen

Wir beraten Sie unverbindlich und erklären den Ablauf.

2

Schulbescheinigung einholen

Die Schule Ihres Kindes bestätigt den Bedarf für Lernförderung.

3

Antrag stellen

Den BuT-Antrag reichen Sie beim zuständigen Amt (Jobcenter oder Stadtverwaltung) ein.

4

Lernen starten!

Nach Bewilligung startet die Nachhilfe – die Kosten werden direkt übernommen.

´Fragen & Antworten

Bildung und Teilhabe einfach erklärt

Kostenlose Nachhilfe für Familien mit geringem Einkommen.
Viele Familien haben Anspruch auf staatlich finanzierte Lernförderung über das Bildungspaket (BuT) – wissen es aber nicht. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Alle Familien, die z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten. Wichtig ist: Die Schule muss bestätigen, dass Lernförderung notwendig ist.

Es können alle Schulfächer gefördert werden, in denen Unterstützung gebraucht wird – z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch oder Naturwissenschaften.

Einfach Kontakt mit uns aufnehmen. Wir helfen beim Antrag, bei der Schulbescheinigung und kümmern uns um die Abrechnung mit dem Amt.

Nein. Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt das Amt die gesamten Kosten. Sie müssen nichts vorstrecken.