Bildung und Teilhabe
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein.
Deshalb übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Nachhilfe – direkt über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Im Lernraum Minden kannst du diese Förderung unkompliziert nutzen.
Was wird gefördert?
Über das Bildungspaket kann die außerschulische Nachhilfe (Lernförderung) vollständig übernommen werden – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
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✅ Nachhilfeunterricht in einem oder mehreren Schulfächer
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✅ Individuelle Förderung
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✅ Einzel- oder Gruppenunterricht
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✅ Förderung ab Klasse 1 bis 13
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✅ Kostenübernahme direkt durch das Amt
Wer wird gefördert?
Das Bildungspaket richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Wenn Sie eine staatliche Unterstützung erhalten, haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – und damit auf kostenlose Nachhilfe für Ihr Kind.
Zu den anspruchsberechtigten Leistungen gehören:
Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wohngeld
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen der Jugendhilfe
So funktioniert’s – Schritt für Schritt
1
Kontakt zu uns aufnehmen
Wir beraten Sie unverbindlich und erklären den Ablauf.
2
Schulbescheinigung einholen
Die Schule Ihres Kindes bestätigt den Bedarf für Lernförderung.
3
Antrag stellen
Den BuT-Antrag reichen Sie beim zuständigen Amt (Jobcenter oder Stadtverwaltung) ein.
4
Lernen starten!
Nach Bewilligung startet die Nachhilfe – die Kosten werden direkt übernommen.
´Fragen & Antworten
Bildung und Teilhabe einfach erklärt
Kostenlose Nachhilfe für Familien mit geringem Einkommen.
Viele Familien haben Anspruch auf staatlich finanzierte Lernförderung über das Bildungspaket (BuT) – wissen es aber nicht. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Alle Familien, die z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten. Wichtig ist: Die Schule muss bestätigen, dass Lernförderung notwendig ist.
Es können alle Schulfächer gefördert werden, in denen Unterstützung gebraucht wird – z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch oder Naturwissenschaften.
Einfach Kontakt mit uns aufnehmen. Wir helfen beim Antrag, bei der Schulbescheinigung und kümmern uns um die Abrechnung mit dem Amt.
Nein. Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt das Amt die gesamten Kosten. Sie müssen nichts vorstrecken.
